ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
AGB Workspace 4 One - www.workspace4one.ch (Stand 6 Januar 2021)
Workspace 4 One
ist ein Geschäftsname von
FairBric Holding, Inh. Schumm Moreno
Geerenweg 11
8048 Zürich
AGB Workspace 4 One (nachfolgend Anbieterin genannt)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») finden Anwendung auf alle Verträge im Zusammenhang mit der Nutzung des Büros von Fairbric Holding, Geerenweg 11, 8048 Zürich («Anbieterin») und dem Nutzer.
Abweichende Geschäftsbedingungen zur Nutzung gelangen nicht zur Anwendung. Sofern aufgrund einer entsprechenden Buchung des Nutzers Zusatzleistungen durch Drittanbieter erbracht werden, besteht eine Vertrags- und Leistungsbeziehung ausschliesslich zwischen Nutzer und Drittanbieter.
2. Leistungsangebot der Anbieterin
Das jeweils aktuelle Leistungsangebot der Anbieterin in der Liegenschaft ist unter www.workspace4one.ch aufgeführt. Die Anbieterin behält sich vor, während der Dauer des Vertrages ihr Angebot jederzeit abzuändern.
Je nach Buchung des Angebots ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und / oder bestimmte Zeit beschränkt.
3. Buchungsbedingungen und Vertragsabschluss
Mit Buchung der gewählten Leistung gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab und akzeptiert gleichzeitig die vorliegenden AGB und die Hausregeln gemäss Website. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit Annahme des Angebots durch der Anbieterin. Mündliche Nebenabreden und Ergänzungen zum Mietvertrag sind ausgeschlossen. Sie bedürfen der Schriftform.
Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Es steht der Anbieterin frei, jedes Angebot eines Nutzers zum Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Gebuchte Anfragen können seitens Anbieterin jederzeit und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Der vollständige Buchungspreis wird bei Banküberweisung, Bar- und TWINT Zahlung innert 10 Arbeitstagen vollständig rückvergütet. Bei Kreditkarten und PayPal Zahlungen übernimmt der Nutzer die Annullationsgebühr vom Zahlungsanbieter (mind. 2.5%). Die Rückzahlung erfolgt je nach Rückzahlungsfrist der Zahlungsanbieter (ca. 20 Arbeitstage).
Macht die Anbieterin vom Rücktrittsrecht Gebrauch, entsteht bei der Kund*in keinerlei Entschädigungsanspruch.
Mit Vertragsabschluss sichert der Nutzer zu, dass die angegebenen Daten vollständig und wahrheitsgemäss sind. Der Nutzer verpflichtet sich, die Änderung seiner persönlichen Daten unverzüglich anzuzeigen.
Nach der Buchung erhält der Nutzer eine automatisch generierte Anfragebestätigung. Diese Anfragebestätigung entspricht lediglich einer Buchungsanfrage, ohne verbindliche Vertragsannahme seitens Anbieterin. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und der Anbieterin kommt erst zustande, soweit die Anbieterin innerhalb von 48 Stunden das Angebot per E-Mail mittels Buchungsbestätigung annimmt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise, Leistungen und Tarife sind auf www.workspace4one.ch unter den jeweiligen Preislisten einsehbar oder sind in Einzelvereinbarungen festgelegt und verstehen sich zzgl. MWST (nach Massgabe des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes). Es gilt die jeweils auf www.workspace4one.ch veröffentlichte Preisliste. Die angegebenen Nutzungstarife beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüber hinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils gesondert ausgewiesenen Tarife / Preise.
Das vom Nutzern zu entrichtende Entgelt für das jeweilige Mietobjekt umfasst die Kosten für die Endreinigung, die periodische Büroreinigung und sämtliche Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser etc.).
Der Preis für die vom Nutzern gebuchten Leistungen ist wie folgt zahlbar: Die Leistungen für eine Nutzungsdauer von bis zu drei Monaten sind vom Nutzern im Rahmen der Buchung vorschüssig per Kreditkarte, Paypal etc. zu bezahlen.
5. Vertragsdauer, Zugang zum jeweiligen Mietobjekt, Rückgabe des jeweiligen Mietobjekts
Das Vertragsverhältnis besteht ab dem von der Anbieterin in der Buchungsbestätigung bezeichneten Zeitpunkt für die in der Buchungsbestätigung angegebene Vertragsdauer. Wird das Vertragsverhältnis gemäss den Angaben in der Buchungsbestätigung für eine feste Dauer abgeschlossen, so endet es nach Ablauf der festen Dauer, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Parteien bedarf.
Der Nutzer hat der Anbieterin allfällige Mängel des jeweiligen Mietobjekts und Ausstattung innert 4h ab Vertragsbeginn per E-Mail (info@workspace4one.ch) mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das jeweilige Mietobjekt samt Ausstattung als mängelfrei, vollumfänglich gebrauchstauglich und vertragsgemäss an den Nutzern übergeben.
Der Nutzer hat das Mietobjekt am letzten Tag des Vertragsverhältnisses bis spätestens um 17.00 Uhr in ordnungsgemässem und geräumtem Zustand zu verlassen. Späteres Check-out wird pro Person nachträglich in Rechnung gestellt und ist entweder frühzeitig online buchbar (2 Tage im Voraus) oder sofort per TWINT (+41 76 444 21 61) vor 16.00 Uhr zu überweisen.
Beim nicht Einhalten der Check-out Zeit um 17.00 Uhr werden zusätzliche Gebühren erhoben: Die Gebühr der Verlängerungsoption (17.00 – 21.00 Uhr) und ein zusätzlicher Aufschlag von 50% der Verlängerungsoption werden ab 17.00 Uhr pro Person nach regulärem Check-out (17.00 Uhr) in Rechnung gestellt. Zudem fallen pauschale Administrationskosten von CHF 30.- an.
Die Anbieterin stellt sicher, dass der Nutzer ab Vertragsbeginn über ein digitales Zugangssystem den erforderlichen Zugang zum Mietobjekt erhält.
Der Nutzer nimmt davon Kenntnis, dass der digitale Schlüssel (resp. anderweitig durch ein digitales Zugangssystem generierte «access key») für den Zugang zum Mietobjekt nur bis um 17.00 Uhr des gebuchten Tages gemäss Vertragsverhältnisses gültig ist und er daher ab diesem Zeitpunkt keinen Zugang zum Mietobjekt mehr hat. Die Anbieterin ist ab diesem Zeitpunkt berechtigt, allfällige vom Nutzern zurückgelassene Sachen aus dem Mietobjekt zu beseitigen und das Mietobjekt einem anderen Nutzer zum Gebrauch zu überlassen.
Findet die Anbieterin im Mietobjekt Gegenstände vor, welche der Nutzer zurückgelassen hat, so fordert sie den Nutzer per E-Mail auf, die entsprechenden Gegenstände innert 14 Tagen abzuholen. Nach unbenutztem Ablauf dieser Frist ist die Anbieterin berechtigt, die Gegenstände zu entsorgen.
6. Annullierung, Umbuchung und vorzeitige Rückgabe
Umbuchung oder Annullierung des Vertrags seitens des Nutzers ist ausgeschlossen. Insbesondere wird der Nutzer dadurch nicht von seiner Verpflichtung befreit, das vertraglich vereinbarte Entgelt für das Mietobjekt vollumfänglich zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe der Büroräumlichkeiten gilt Art. 264 OR. Das Serviceangebot bietet keinerlei Stornierungsmöglichkeiten seitens Nutzer, jegliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen.
Gebuchte Anfragen können seitens Anbieterin jederzeit und ohne Angabe von Gründen storniert werden. Der vollständige Buchungspreis wird bei Banküberweisung, Bar- und TWINT Zahlung innert 10 Arbeitstagen vollständig rückvergütet. Bei Kreditkarten und PayPal Zahlungen übernimmt der Nutzer die Annullationsgebühr vom Zahlungsanbieter (mind. 2.5%). Die Rückzahlung erfolgt je nach Rückzahlungsfrist der Zahlungsanbieter (ca. 20 Arbeitstage).
Macht die Anbieterin vom Rücktrittsrecht Gebrauch, erwächst dem Nutzer dieser gegenüber kein Entschädigungsanspruch.
Kann die vertraglich festgelegte Nutzung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst.
7. Nutzungsbedingungen & allfällige Verstösse
Die jeweiligen Mietobjekte dürfen durch den Nutzern nur für den von der Anbieterin bezeichneten Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Anbieterin.
Der Nutzer verpflichtet sich das Mietobjekt zu keinem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu gebrauchen. Ebenso muss die Nutzung der bezahlten Anzahl Personen pro gebuchten Tagespass der Wahrheit entsprechen. Bei der Nutzung der Mietsache hat der Nutzer auf die Nachbarn grösstmögliche Rücksicht zu nehmen.
Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen berechtigt die Anbieterin zur fristlosen Kündigung, Nutzungsausschluss und Strafgebühr. Ein allfälliger Verstoss des bezeichneten Nutzungszecks seitens Anbieterin wird mit einer Strafgebühr von mind. CHF 5000.- und aufwärts, d.h. je nach Grad des Missbrauchs belegt und es erfolgt eine Strafanzeige.
Eine unangemeldete Mehrfachbelegung wird nachträglich in Rechnung gestellt und beinhaltet die Gebühr des entsprechenden Tagespasses pro Person, einen zusätzlichen Aufschlag von 50% des Tagespasses pro Person und pauschale Administrationskosten von CHF 30.-.
Späteres Check-out wird pro Person in Rechnung gestellt und ist entweder frühzeitig online buchbar (2 Tage im Voraus) oder sofort per TWINT (+41 76 444 21 61) vor 16.00 Uhr zu überweisen. Die Gebühr der Verlängerungsoption (17.00 – 21.00 Uhr) und ein zusätzlicher Aufschlag von 50% der Verlängerungsoption werden ab 17.00 Uhr pro Person nach regulärem Check-out (17.00 Uhr) in Rechnung gestellt. Zudem fallen pauschale Administrationskosten von CHF 30.- an.
Der Nutzer erlangt mit der Buchung eines Büros keinen Anspruch auf Nutzung einer konkreten Bürofläche, sondern ein Nutzungsrecht an einem Büro der von ihm gebuchten Kategorie gemäss Angaben auf der Homepage www.workspace4one.ch sowie ein Mitbenutzungsrecht an den von der Anbieterin bezeichneten Teilen der allgemeinen Infrastruktur der Liegenschaft. Nach Zuweisung eines konkreten Büros an den Nutzern ist die Anbieterin berechtigt, dem Nutzern alternative, aber gleichwertige Büros in vergleichbarer Grösse anzuweisen, soweit dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist.
Die Nutzung der Büros und der Allgemeinflächen durch den Nutzern, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Nutzer Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.
Der Nutzer ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt (inkl. Möbel und sonstige bewegliche Sachen) mit aller Sorgfalt zu behandeln und allfällige Schäden der Anbieterin unverzüglich (innerhalb 4h) per E-Mail (info@workspace4one.ch) zu melden. Der Nutzer haftet für alle über die vertragsgemässe Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Nutzern das jeweilige Mietobjekt oder Inventar nutzen, verursacht werden.
Der Nutzer darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher oder ähnliche elektrische Geräte in dem ihm überlassenen Büro anschliessen. Der Nutzer hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen. Montagen aller Art (Fahnen, Beschilderungen, Bilder etc.) sind in sämtlichen Räumen untersagt.
Der Nutzer hat davon Kenntnis, dass in der Liegenschaft ein Rauchverbot gilt. Sollte sich der Nutzer (oder seine Besucher) nicht an dieses Rauchverbot halten und deshalb (über die Brandmeldeanlage) ein Rauchalarm ausgelöst werden, so hat der Nutzer sämtliche daraus resultierenden Folgekosten, insb. die Kosten für einen allfälligen Feuerwehreinsatz, vollumfänglich zu tragen.
Der Nutzer ist für die von ihm in das Mietobjekt mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschliessbare Büroflächen als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Nutzer mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Anbieterin haftet nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten. Vom Nutzern mitgebrachte Gegenstände sind nicht über die Anbieterin versichert. Der Nutzer hat selbst für eine entsprechende Versicherung zu sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
Der Nutzer darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährlichen Materialien in das Mietobjekt mitbringen oder dort anliefern lassen. Das Mitbringen von Kindern und Haustieren ist nicht gestattet.
Nutzer ist verpflichtet, das jeweilige Mietobjekt für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Bei entsprechenden Arbeiten hat der Nutzer keinen Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz. Es sei denn, der Gebrauch der Büros wird unverhältnismässig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen.
Die Anbieterin ist berechtigt, das Mietobjekt jederzeit zu betreten. Die Anbieterin nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Nutzern grösstmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Nutzern rechtzeitig vorher hierüber informieren. Gleichermassen dürfen auch die Drittanbieter, welche im Auftrag der Anbieterin Zusatzleistungen erbringen (wie z.B. Reinigung), die Mietsache jederzeit betreten; der Nutzer ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Anbieterin diesen Drittanbietern z.B. durch das Verfügungstellen von Codes resp. digitalen Schlüsseln (resp. anderweitig durch ein digitales Zugangssystem generierte «access key») den jederzeitigen Zugang zum jeweiligen Mietobjekt gewährt.
Der Nutzer ist überdies verpflichtet, die Hausordnung der Anbieterin in ihrer jeweils geltenden Fassung einzuhalten.
Ist das jeweilige Mietobjekt bei Vertragsbeginn nicht in gereinigtem Zustand und/oder treten während der Mietdauer Mängel auf, welche die Anbieterin zu vertreten hat, so hat der Nutzer die Anbieterin per E-Mail (info@workspace4one.ch) zu kontaktieren. Die Anbieterin bemüht sich diesfalls, allfällige von ihr zu vertretende Mängel innert 72 Stunden zu beheben unabhängig der gebuchten Zeit. Dem Nutzern ist bekannt, dass in der Liegenschaft keine Ansprechperson der Anbieterin anwesend ist.
Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich telefonisch +41 76 444 21 61 zu melden. Die vollständigen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.
8. Sorgfältige Nutzung Mietobjekt, Mobiliar und Einrichtung
Neben dem Mietobjekt stehen unter anderem folgende Einrichtungen zur Nutzung zur Verfügung: Toilettenanlage, Fotokopierer und Drucker, Internetzugang, Getränke etc. Die Einrichtungsgegenstände können variieren/abweichen von Angebot auf der Webseite.
Der Drucker kann von Nutzern entsprechend der Ausführungen auf www.workspace4one.ch genutzt werden. Gegebenenfalls muss eine Zugangssoftware installiert werden, für die die Anbieterin keine Garantien übernimmt. Eine Übernutzung des Druckers (Print/Kopieren), d.h. mehr als 5 Seiten wird nachträglich mit CHF 5.- pro Seite und inkl. Adminkosten von CHF 30.- in Rechnung gestellt.
Das Telefon dient dem Empfangen von Anrufen. Bei einer aktiven Telefonnutzung (ausgehende Anrufe) werden die resultierenden Gebühren nachträglich dem Nutzer weiterverrechnet. Zudem fallen pauschale Administrationskosten von CHF 30.- an.
Die Anbieterin stellt dem Nutzer die technischen Gegenstände und sonstige Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand zur Verfügung. Mit den technischen Gegenständen und den sonstigen Einrichtungsgegenständen ist sorgfältig umzugehen. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Jede Beschädigung wird dem dafür verantwortlichen Nutzer verrechnet.
Der Nutzer hat das Mietobjekt in sauberem, gebrauchsfähigem Zustand und nach Ortsüblichkeiten zu übergeben. Für die Entsorgung jeglichen Abfalls ist der Nutzer verantwortlich. Bei Verstoss wird nachträglich abhängig von der Abfallmenge eine Pauschale von mind. CHF 50.- und aufwärts erhoben. Der Nutzer hat das Mietobjekt mit pflichtgemässer Sorgfalt zu benützen (Art. 257f OR). Für Schäden, die in Verletzung dieser Sorgfaltspflicht entstehen, ist der Nutzer voll ersatzpflichtig.
9. Untervermietung
Eine Untervermietung des Arbeitsplatzes und die Weitergabe des Schlüssels an Dritte ist untersagt und ausgeschlossen. Zudem darf der Nutzer keine zusätzlichen Schlüsseln anfertigen lassen. Allfälliger Verstösse hinsichtlich Untervermietung und Schlüsselanfertigung werden mit einer Strafgebühr von mind. CHF 5000.- und aufwärts, d.h. je nach Grad des Missbrauchs belegt und es erfolgt eine Strafanzeige.
10. Rückgabe des Mietobjektes
Die Mietsache ist vollständig geräumt, gereinigt und mit allen Schlüsseln bis spätestens am letzten Tag der Miete an die Anbieterin zurückzugeben. Der Nutzer hat das Mietobjekt in dem Zustand zurückgeben, in dem er es erhalten hat. Er haftet für die aus der vertragsmässigen Nutzung sich ergebende überproportionale Abnützung und allfällige Mängel hinsichtlich Sorgfalt.
Bei vorzeitigem Verlassen des Mietobjekts hat der Nutzer die Mietsache ganz zu räumen und zu reinigen und entschädigungslos, ohne Verzug an die Anbieterin abzutreten.
Bei Auszug sind sämtliche Schlüssel der Anbieterin zurückzugeben.
11. Internetzugang und –nutzung
In der Liegenschaft wird dem Nutzern ein WLAN zur Verfügung gestellt. Der technische Zugang zum Internet erfolgt über das Endgerät des Benutzers nach Annahme der Nutzungsbedingungen für das Gast-WLAN.
Der Nutzer unterliegt im Rahmen der Nutzung der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Dienste (WLAN, Internet) bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung von Daten den gesetzlichen Bestimmungen und Beschränkungen. Die Nutzung für rechtswidrige oder nicht vereinbarte Zwecke ist unzulässig. Der Nutzer verpflichtet sich, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Nicht Nutzbarkeit der bereitgestellten Infrastruktur oder zu Störungen bei anderen Nutzern führen.
Bei einer schuldhaften, unzulässigen und/oder übermässigen Nutzung, die zu einem Schaden zu Lasten der Anbieterin führt, hat der Nutzer diesen Schaden zu ersetzen.
Der von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. Die Anbieterin hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Dem Nutzern ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.
Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschützter Musik oder Filmen ist strengstens untersagt und stellt einen Vertragsbruch dar. Der Nutzer stellt der Anbieterin insofern von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, der Anbieterin entstehenden Schaden zu ersetzen. Hierzu gehören auch notwendige Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren.
12. Datenschutz
Die Anbieterin erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Nutzern. Die Anbieterin wird Bestands- und Nutzungsdaten des Nutzern nur erheben, speichern, verarbeiten und/oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Der Nutzer nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass der Eingangsbereich der Liegenschaft sowie die allgemeinen Räume zum Schutz von Personen und Sachen videoüberwacht werden. Mit der jeweiligen Buchung erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.
Bei Events oder Veranstaltungen in der Liegenschaft können durch die Anbieterin oder von der Anbieterin beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen erstellt und im Internet publiziert werden (z.B. über YouTube, Xing, Facebook, www.workspace4one.ch etc.).
13. Gewährleistung, Haftung, Versicherungsschutz
Die Haftung der Anbieterin für allfällige Schäden wird – soweit gesetzlich zulässig – wegbedungen. Die Anbieterin haftet insbesondere nicht bei Unterbrechungen und Verzögerung der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von ihr zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Liegenschaft und hoheitliche Massnahmen.
Für den ausreichend sicheren Verschluss von allen privaten Wertsachen (Gegenstände, Daten etc.) ist der Nutzer verantwortlich. Die Anbieterin haftet nicht für entwendete, verlorene oder beschädigte Gegenstände. Für Garderobe wird keine Haftung übernommen. Es besteht kein Versicherungsschutz für Gegenstände der Nutzern.
Dem Nutzern ist bekannt, dass die Türen zu den Büroräumlichkeiten lediglich durch eine digitale Sicherung der Falle vor unberechtigtem Zugang gesichert werden. Es besteht keine Möglichkeit, die Türen zusätzlich zu verriegeln.
Die Anbieterin sichert dem Nutzern nicht zu, dass sämtliche Büros in der Liegenschaft klimatisiert und/oder mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen der Büros und Arbeitsplätze kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Büros dar.
Die Anbieterin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter im Bezug auf Arbeiten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstösse im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Anbieterin unterbleiben. Sofern die Anbieterin von derartigen Rechtsverstössen Kenntnis erhält, wird das Vertragsverhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstosses hält der Nutzer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt der Anbieterin die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass die Anbieterin von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
14. Schlussbestimmungen
Die AGB gelten ausschließlich für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Nutzer und der Anbieterin. Entscheidend ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn dies nicht ausdrücklich in zusätzlichen Verträgen angegeben ist.
Widersprüchliche Geschäftsbedingungen des Nutzers sind ungültig, es sei denn, sie werden von der Anbieterin schriftlich anerkannt.
Soweit die Anbieterin nach dem Geldwäschereigesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners und des wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet ist, wird der Nutzer der Anbieterin die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemässen Identifizierung bzw. Feststellung auf erstes Verlangen der Anbieterin zur Verfügung stellen.
Die unter diesen AGB mit der Anbieterin abgeschlossenen Verträge können nur durch schriftliche Abrede angepasst / ergänzt werden.
Sollte eine Bestimmung der vorliegenden AGB ungültig sein, so fällt sie nur im Ausmass ihrer Ungültigkeit dahin und ist im Übrigen durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche die Parteien in gutem Glauben als ausreichenden wirtschaftlichen Ersatz für die ungültige Bestimmung ansehen. Die übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB bleiben bindend und in Kraft.
Für alle unter diesen AGB mit der Anbieterin abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
15. Änderungen der AGB
Die Anbieterin ist jederzeit berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und diese AGB zu ändern.
16. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit der Anbieterin abgeschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke. Sollten Gesetze die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien die Ersetzung der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung.
© Workspace 4 One - www.workspace4one.ch, 6. Januar 21